Querverweis II
Aus dem literarischen Fundus eines Verschmitzten. Was er vorstellt, wird hier versucht. Einige Seiten zuvor bat er um eine Fußnote. Hier soll sie ihm – im Bewusstsein der Existenz einer Zeitschrift mit diesem Namen – gegeben werden.
Es ist gut möglich, dass ein einseitiger Scan bereits eine schwere Urheberrechtsverletzung darstellt und keine Würdigung. Doch sieht man das hier als offene und wachsende Medienanalyse, sollte dieser einfache Griff zu digitalen Speicher- und Vertriebsmöglichkeiten erlaubt sein. Schließlich erlauben sich viele Sachbücher ähnliches.